Das ist der Klassiker, an dem Betriebe reihenweise anstehen: Du machst ein Video, legst den Sound drunter, den gerade alle verwenden – und ein paar Tage später ist der Ton weg, das Video eingeschränkt oder gleich ganz verschwunden.
Der Grund ist nicht Willkür, sondern Vertragsrecht. Die Plattformen haben mit der Musikindustrie Lizenzen ausgehandelt, die private, nicht-kommerzielle Nutzung abdecken. Ein Unternehmensprofil ist per Definition kommerziell. Diese Lizenz gilt für dich also nicht.
Was das konkret bedeutet
TikTok trennt das sauber: Business-Accounts sehen eine eigene Auswahl, die Commercial Music Library. Diese Titel sind für kommerzielle Nutzung freigegeben. Die Trending-Sounds aus den Charts sind dort schlicht nicht drin – kein Zufall, sondern Absicht.
Instagram und Facebook handhaben es ähnlich: Bei Profilen, die als Unternehmen geführt werden, ist der Musikkatalog eingeschränkt. Meta stellt für den geschäftlichen Gebrauch eine eigene Sammlung bereit.
Was passieren kann, wenn du es trotzdem machst: Der Ton wird stummgeschaltet, das Video wird in einzelnen Ländern gesperrt, die Reichweite wird gedrosselt – oder im Wiederholungsfall bekommt dein Konto einen Vermerk. Der Rechteinhaber kann sich zusätzlich direkt an dich wenden.
Der Umweg, der nicht funktioniert
Ein privates Konto anlegen, dort mit dem Trending-Sound posten und den Beitrag dann auf die Firmenseite teilen. Es geht nicht darum, welcher Knopf gedrückt wurde, sondern ob der Inhalt der Bewerbung deines Betriebs dient. Tut er das, ist er kommerziell.
Was das für dich heißt
Nimm die Musik aus dem Katalog, den dir die Plattform für Unternehmen anbietet – dort ist alles freigegeben, und du musst nichts weiter dokumentieren. Für Videos, die auch auf deiner Website oder im Newsletter laufen sollen, brauchst du zusätzlich eine Lizenz aus einer bezahlten Bibliothek, denn die Plattformkataloge gelten nur auf der jeweiligen Plattform.
Und ganz praktisch: Der Trend-Sound bringt dir ohnehin weniger, als alle glauben. Was bei lokalen Betrieben funktioniert, ist dein Gesicht, deine Werkstatt, deine Arbeit – nicht der Sound, den diese Woche zwei Millionen andere auch verwenden.
Wie das im Ernstfall abläuft – Abmahnung, Unterlassungserklärung, Nachweispflicht – und eine Checkliste für vor dem Posten habe ich im Blog aufgeschrieben: Warum die Instagram-Musikbibliothek für Unternehmen zur Abmahnfalle wird.