Shop
Leistungsbedingungen
Was du bekommst, was ich dafür brauche und was gilt, wenn etwas anders läuft als geplant.
Fassung vom 18.08.2026. Frühere Buchungen richten sich nach der Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung gegolten hat.
Welcher Punkt für deine Buchung gilt
Die Punkte 2 bis 4 beschreiben den Umfang der einzelnen Leistungen. Alle übrigen Punkte gelten für jede Buchung.
| Leistung | Preis | Umfang steht in |
|---|---|---|
| Website-Fahrplan | € 390 | Punkt 2: Website-Fahrplan |
| Onepager | € 1.500 | Punkt 3: Onepager |
| Google-Unternehmensprofil einrichten | € 250 | Punkt 4: Einträge in Kartendiensten und Verzeichnissen |
| Apple Business Connect einrichten | € 250 | Punkt 4: Einträge in Kartendiensten und Verzeichnissen |
| Bing Places einrichten | € 250 | Punkt 4: Einträge in Kartendiensten und Verzeichnissen |
| Google, Apple und Bing im Paket | € 500 | Punkt 4: Einträge in Kartendiensten und Verzeichnissen |
1.Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen gelten für alle im Shop von Christian Raudner, Raudner. Digitales Handwerk, Eichenweg 6, 8570 Voitsberg, unmittelbar buchbaren Leistungen. Derzeit sind das: Website-Fahrplan (€ 390), Onepager (€ 1.500), Google-Unternehmensprofil einrichten (€ 250), Apple Business Connect einrichten (€ 250), Bing Places einrichten (€ 250), Google, Apple und Bing im Paket (€ 500).
Welche Leistung in welchem Umfang gebucht wurde, ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Shop zum Zeitpunkt der Buchung und aus der Zahlungsbestätigung. Die dort jeweils angeführten Punkte „Was genau drin ist" und die ausdrücklich nicht umfassten Leistungen sind Vertragsinhalt. Die Punkte 2 bis 4 beschreiben den Umfang der einzelnen Leistungen näher; alle weiteren Punkte gelten für sämtliche Leistungen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und die Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen zwischen diesen Leistungsbedingungen und den AGB gehen für die im Shop gebuchten Leistungen diese Leistungsbedingungen vor; im Übrigen gelten die AGB.
2.Umfang: Website-Fahrplan
Der Website-Fahrplan umfasst ein Erstgespräch, eine Sitemap, die Struktur der einzelnen Seiten, einen Inhalts-Leitfaden je Unterseite sowie einen Zeitplan für die Umsetzung. Das Ergebnis wird in elektronischer Form übermittelt. Nicht umfasst sind die Umsetzung einer Website, Designentwürfe, ausformulierte Texte, Bild- und Logogestaltung sowie laufende Betreuung.
3.Umfang: Onepager
Der Onepager umfasst die Gestaltung und technische Umsetzung einer einseitigen Website mit bis zu sieben Abschnitten samt Kontaktmöglichkeit. Rechtspflichtige Seiten wie Impressum und Datenschutzerklärung zählen nicht zu diesen sieben Abschnitten. Weitere Abschnitte oder Unterseiten sind nicht im Preis enthalten und werden nach Punkt 4.12 der AGB oder auf Basis eines gesonderten Angebots abgerechnet.
Texte und Bildmaterial stammen vom Auftraggeber oder werden vom Auftragnehmer beigestellt; Fotoaufnahmen vor Ort sind nicht Teil der Leistung, stattdessen kommen vom Auftraggeber gelieferte oder lizenzfreie Bilder zum Einsatz.
Rechtspflichtige Texte — insbesondere Impressum beziehungsweise Offenlegung nach § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG sowie die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO — stellt der Auftraggeber bereit. Der Auftragnehmer bindet sie technisch ein; eine inhaltliche Prüfung oder rechtliche Beratung erfolgt nicht. Wer diese Texte noch nicht hat, bekommt auf Nachfrage Hinweise, wo sie erhältlich sind, oder ein gesondertes Angebot für die Erstellung durch einen Rechtsdienstleister.
Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist beim Onepager nicht Teil der Leistung. Der Auftragnehmer sagt weder die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA noch der EN 301 549 zu und erbringt keine Nachweise, Prüfberichte, Barrierefreiheitserklärungen oder Konformitätserklärungen. Der Onepager wird sauber und semantisch umgesetzt, eine Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt jedoch nicht.
Unterliegt der Auftraggeber als Wirtschaftsakteur dem BaFG oder benötigt er aus anderen Gründen eine barrierefreie Website, ist der Onepager dafür nicht das passende Produkt. In diesem Fall bittet der Auftragnehmer um eine Anfrage per E-Mail an hallo@raudner.org und legt ein gesondertes Angebot. Punkt 4.7 der AGB gilt für den Onepager mit der Maßgabe, dass eine Zusage der Barrierefreiheit nicht erfolgt.
Inhalte, die der Auftraggeber nach der Übergabe selbst einpflegt, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
Im Preis enthalten sind ein Gestaltungsentwurf und bis zu drei Revisionen. Als Revision gilt eine gesammelte Rückmeldung mit Änderungswünschen. Jede weitere Rückmeldung sowie alle Änderungswünsche nach der Freigabe des Entwurfs gelten als Zusatzleistung und werden nach Punkt 4.12 der AGB abgerechnet. Der Auftragnehmer weist vor Ausführung auf den zu erwartenden Mehraufwand hin.
Domain, Hosting und E-Mail sind nicht im Preis enthalten. Sie laufen über das Website-Pickerl, das gesondert beauftragt und abgerechnet wird; es gilt Punkt 18 der AGB. Der Onepager wird unter der gemeinsam festgelegten Domain in Betrieb genommen.
Möchte der Auftraggeber Hosting und Domain selbst betreiben oder entscheidet er sich gegen das Website-Pickerl, übergibt der Auftragnehmer die für den Betrieb erforderlichen Dateien einmalig. Einrichtung, Betrieb, Sicherung und laufende Pflege liegen dann beim Auftraggeber; eine Unterstützung bei der Einrichtung auf fremder Infrastruktur ist nicht im Preis enthalten und wird nach Punkt 4.12 der AGB abgerechnet. Der Auftragnehmer ersucht um möglichst frühzeitige Bekanntgabe, damit die Umsetzung darauf abgestimmt werden kann.
Die Herausgabe des Projekt-Quellcodes samt Build-Konfiguration ist im Preis nicht enthalten und kann gesondert vereinbart werden; Punkt 11.3 der AGB gilt.
4.Umfang: Einträge in Kartendiensten und Verzeichnissen
Bei der Einrichtung von Einträgen in Kartendiensten und Verzeichnissen — derzeit Google-Unternehmensprofil, Apple Business Connect und Bing Places, einzeln oder im Paket — erbringt der Auftragnehmer die vollständige und fachgerechte Anlage des Eintrags: Erfassung der Unternehmensdaten, Kategorien, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibung und Bildmaterial sowie die Einreichung zur Freischaltung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Über die Freischaltung selbst, über die Bestätigung der Inhaberschaft und über die Dauer dieser Verfahren entscheidet ausschließlich der Plattformbetreiber nach seinen eigenen, jederzeit änderbaren Regeln. Der Auftragnehmer schuldet daher die ordnungsgemäße Einrichtung und Einreichung, nicht die Freischaltung, eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder eine bestimmte Sichtbarkeit oder Platzierung.
Mitwirkung. Verlangt ein Plattformbetreiber die Mitwirkung des Auftraggebers — etwa die Entgegennahme eines Bestätigungscodes per Post, Telefon oder E-Mail, eine Videoaufnahme des Standorts oder die Vorlage von Nachweisen wie Firmenbuchauszug, GISA-Zahl oder Rechnungen —, ist diese Mitwirkung vom Auftraggeber zu erbringen; der Auftragnehmer begleitet das Verfahren und erklärt die nötigen Schritte. Voraussetzung für die Einrichtung ist außerdem, dass der Auftraggeber die erforderlichen Zugänge bereitstellt oder anlegt und dass ein bereits bestehender Eintrag auf ihn übertragen werden kann.
Wenn die Freischaltung nicht klappt. Lehnt ein Plattformbetreiber die Freischaltung ab oder verzögert sie sich, unternimmt der Auftragnehmer einen weiteren Einreichversuch samt Korrektur der beanstandeten Angaben. Bleibt die Freischaltung aus Gründen aus, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, gilt die Leistung mit dem zweiten Einreichversuch als erbracht; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Kosten der Plattformbetreiber. Die Einrichtung der Einträge ist bei Google, Apple und Bing derzeit gebührenfrei; im Preis enthalten ist die Arbeit des Auftragnehmers. Führt ein Plattformbetreiber künftig eigene Gebühren ein oder wünscht der Auftraggeber kostenpflichtige Zusatzprodukte des Plattformbetreibers — etwa Anzeigen oder Verifizierungsabzeichen —, sind diese nicht im Preis enthalten und werden direkt zwischen Auftraggeber und Plattformbetreiber abgerechnet. Kosten für Nachweise, die ein Plattformbetreiber verlangt, etwa einen Firmenbuchauszug, trägt der Auftraggeber.
5.Für wen das Angebot gedacht ist
Die Buchung im Shop steht allen offen, die den Auftrag im Rahmen ihrer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit erteilen und damit nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind — Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie Ordinationen, Vereinen und sonstigen Organisationen. Beim Bezahlvorgang wird diese Eigenschaft abgefragt.
Vereine und Organisationen ohne unternehmerische Tätigkeit sowie Privatpersonen können dieselben Leistungen beauftragen — allerdings nicht über den Zahlungslink, sondern über ein Angebot per E-Mail an hallo@raudner.org. Der Grund ist nicht Ablehnung, sondern Verbraucherrecht: In diesem Fall gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben, insbesondere ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, über das vor Vertragsabschluss gesondert zu belehren ist. Das lässt sich in einem Angebot sauber abbilden, im Ein-Klick-Kauf nicht.
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts und Punkt 19 der AGB.
6.Zustandekommen des Vertrags
Vor dem Bezahlvorgang bestätigt der Auftraggeber, dass er im Rahmen seiner unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit bucht. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Bezahlung über den beim jeweiligen Produkt bereitgestellten Zahlungslink zustande. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über Stripe. Nach der Zahlung wird der Auftraggeber auf ein Briefing-Formular weitergeleitet.
Der Auftragnehmer bestätigt die Buchung unverzüglich per E-Mail; die Bestätigung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen. Punkt 1.6 der AGB gilt insoweit nicht. Maßgeblich für die ab Bezahlung laufenden Fristen dieser Bedingungen ist das Datum der Bezahlung; wo eine Frist ausdrücklich an das Briefing, das Erstgespräch oder die Übergabe anknüpft, gilt dieser Zeitpunkt.
7.Preis und Zahlung
Maßgeblich ist der beim jeweiligen Produkt im Shop angegebene Preis. Sämtliche Preise sind Endpreise; der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Betrag ist im Voraus zur Gänze fällig. Für den gebuchten Leistungsumfang entstehen keine weiteren Kosten. Gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen sind: Domain und Hosting, Gebühren von Plattformbetreibern, Zusatzleistungen nach Punkt 4.12 der AGB einschließlich Revisionen über den in Punkt 3 genannten Umfang hinaus sowie ein allfälliges Wiederaufnahmeentgelt nach Punkt 11.
8.Anrechnung auf ein Folgeprojekt
Diese Regelung gilt ausschließlich für den Website-Fahrplan. Beauftragt der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten ab Bezahlung die Umsetzung einer Website, wird der bezahlte Betrag von € 390 auf das Folgeprojekt angerechnet. Voraussetzung ist ein Auftragsvolumen von mindestens 1.500 €; bei kleineren Aufträgen entfällt die Anrechnung. Der Onepager erfüllt diese Voraussetzung, die Anrechnung gilt daher auch für ihn.
Wird der Fahrplan angerechnet, erfolgt die Beauftragung des Folgeprojekts nicht über den Zahlungslink im Shop, sondern über eine Rechnung des Auftragnehmers über den verbleibenden Betrag. Beim Onepager sind das € 1.110.
Nach Ablauf der sechs Monate entfällt die Anrechnung. Maßgeblich für den Preis des Folgeprojekts sind die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise, nicht jene zum Zeitpunkt des Fahrplan-Kaufs. Kommt es zu keiner weiteren Beauftragung, verbleibt der Website-Fahrplan beim Auftraggeber.
9.Wo die Zusammenarbeit stattfindet
Termine vor Ort bietet der Auftragnehmer im Umkreis von rund 50 Kilometern um seinen Unternehmensstandort in 8570 Voitsberg an. Darüber hinaus findet die Zusammenarbeit online statt — per Telefon, Videocall und E-Mail. Am Ergebnis ändert das nichts; auf Wunsch und gegen gesonderte Vereinbarung sind Vor-Ort-Termine auch außerhalb dieses Umkreises möglich.
10.Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber füllt nach der Bezahlung das zur gebuchten Leistung bereitgestellte Briefing-Formular aus und stellt vorhandene Unterlagen zur Verfügung, soweit sie für die Leistung erforderlich sind — insbesondere Logo, Bildmaterial, bestehende Texte, rechtspflichtige Texte nach Punkt 3 und, bei Einträgen in Kartendiensten, die erforderlichen Zugänge. Für die Vereinbarung und Durchführung des Erstgesprächs hält er eine telefonische Erreichbarkeit bereit. Die Qualität des Ergebnisses hängt wesentlich von der Vollständigkeit dieser Angaben ab. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
11.Wenn Unterlagen ausbleiben
Liefert der Auftraggeber die nötigen Inhalte nicht innerhalb von sechs Wochen ab Bezahlung, ruht das Projekt. Der Auftragnehmer teilt das Ruhen schriftlich mit. Punkt 4.8 der AGB gilt insoweit nicht.
Erfolgt danach über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen keine Rückmeldung, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber per E-Mail unter Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen zur Mitwirkung auf und weist ihn dabei ausdrücklich auf die Folgen hin. Bleibt auch diese Nachfrist ungenützt, entfällt die weitere Leistungspflicht des Auftragnehmers; der Entgeltanspruch bleibt bestehen und eine Rückerstattung erfolgt nicht. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.4 der AGB.
Eine Wiederaufnahme ist danach jederzeit möglich, bedarf aber einer gesonderten Vereinbarung. Weil der Auftragnehmer sich dafür neu in das Projekt einarbeiten und einen Termin freihalten muss, beträgt das Wiederaufnahmeentgelt 15 % des bezahlten Betrags, mindestens jedoch 90 €; Punkt 4.11 der AGB gilt insoweit nicht. Die Arbeit wird dann zum nächsten freien Termin fortgesetzt. Die Anrechnungsfrist nach Punkt 8 läuft unabhängig davon weiter.
12.Fristen und Ablauf
Nach Eingang des ausgefüllten Briefings meldet sich der Auftragnehmer bei jeder Leistung innerhalb von drei Werktagen. Beim Website-Fahrplan wird dabei ein Termin für das Erstgespräch vereinbart; dieses soll innerhalb von sechs Wochen ab Bezahlung stattfinden, die Ausarbeitung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach dem Erstgespräch. Bei Einträgen in Kartendiensten erfolgt die Einreichung beim Plattformbetreiber innerhalb von zehn Werktagen, sobald die nötigen Zugänge und Angaben vollständig vorliegen; für die anschließende Freischaltung gilt Punkt 4. Beim Onepager wird der Zeitplan nach dem Briefing gemeinsam vereinbart, weil er davon abhängt, wie schnell Texte und Bilder vorliegen. Alle genannten Fristen gelten vorbehaltlich der Mitwirkung des Auftraggebers nach Punkt 10.
13.Freigabe und Abnahme
Entwürfe und Zwischenergebnisse sind vom Auftraggeber binnen fünf Werktagen ab Übermittlung zu prüfen und freizugeben. Bei Auftraggebern, deren Entscheidungen der Beschlussfassung durch ein Kollektivorgan bedürfen — insbesondere Vereinsvorständen —, beträgt diese Frist zehn Werktage, sofern dies vor der Buchung bekanntgegeben wurde. Nach Verstreichen der jeweiligen Frist ohne Rückmeldung gelten die Ergebnisse als freigegeben.
Das fertige Ergebnis ist binnen 14 Kalendertagen ab Übergabe zu prüfen. Erfolgt in dieser Frist keine Rückmeldung mit konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als Abnahme gilt auch die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung des Ergebnisses.
Auf den Beginn dieser Fristen und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung weist der Auftragnehmer bei jeder Übermittlung ausdrücklich, gesondert und in hervorgehobener Form hin.
14.Nutzungsrechte am Ergebnis
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für den eigenen Betrieb zu nutzen, zu bearbeiten und weiterentwickeln zu lassen — ausdrücklich auch durch Dritte oder in Eigenregie und ohne gesonderte Zustimmung des Auftragnehmers. Beim Onepager wird dieses Recht als ausschließliches Werknutzungsrecht eingeräumt, beim Website-Fahrplan und bei Verzeichniseinträgen als nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
Umfasst ist die Nutzung für einen Betrieb des Auftraggebers unter der vereinbarten Domain. Für eine darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere für weitere Unternehmen, Standorte oder Marken des Auftraggebers — gilt Punkt 11.4 der AGB. Die räumliche Beschränkung auf die Europäische Union nach Punkt 11.1 der AGB gilt nicht.
Mit der Übergabe erhält der Auftraggeber die für den Betrieb der Website erforderlichen Dateien; zur Herausgabe des Projekt-Quellcodes gilt Punkt 3.
An vorbestehenden Bestandteilen — Frameworks, Bibliotheken, eigene Code-Bausteine des Auftragnehmers — wird eine einfache Werknutzungsbewilligung für den vertragsgemäßen Einsatz eingeräumt; Punkt 11.2 der AGB gilt.
Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf der Arbeitsergebnisse an Dritte zu deren eigener Verwertung ist nicht umfasst. Der Auftragnehmer bleibt Urheber.
Hinweis auf den Auftragnehmer. Im Fußbereich des Onepagers wird auf den Auftragnehmer hingewiesen, üblicherweise mit einem Hinweis wie „Umsetzung: Raudner. Digitales Handwerk" samt Verlinkung. Der Auftraggeber kann diesen Hinweis jederzeit schriftlich abbestellen; die Entfernung erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Punkt 12.1 der AGB gilt insoweit nicht.
Referenznennung. Der Auftragnehmer darf die Zusammenarbeit als Referenz nennen und die erstellte Website abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht; es gilt Punkt 12.2 der AGB.
15.Rücktritt und Stornierung
Wird über den Shop gebucht, geschieht das im Rahmen einer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit (Punkt 5). Für diese Buchungen besteht kein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber entgegen seiner Bestätigung Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, gilt Punkt 19.7 der AGB; die dort vorgesehene Belehrung wird in diesem Fall unverzüglich nachgeholt.
Unabhängig davon gilt freiwillig: Solange der Auftragnehmer mit der Arbeit noch nicht begonnen hat, wird der bezahlte Betrag zur Gänze rückerstattet — formlos per E-Mail an hallo@raudner.org genügt. Als Beginn der Arbeit gilt beim Website-Fahrplan das Erstgespräch, bei Einträgen in Kartendiensten die erste Einreichung beim Plattformbetreiber und beim Onepager der Beginn der Umsetzung nach dem Briefing. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, weil die Leistung dann im Wesentlichen erbracht oder die Arbeitszeit gebunden ist. Punkt 9.5 der AGB gilt insoweit nicht.
Die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Leistung bleiben davon unberührt.
16.Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann bis zum Beginn der Arbeit im Sinne des Punktes 15 vom Vertrag zurücktreten, etwa weil er die Leistung zeitlich nicht erbringen kann oder das Vorhaben nicht zu seinem Angebot passt. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag vollständig rückerstattet, ohne Abzug und ohne Bedingungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.
Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund nach Punkt 8 der AGB bleibt davon unberührt.
17.Gewährleistung und Haftung
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen ab Übergabe, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen ab Erkennen, in Textform unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe; die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Punkte 14.1 bis 14.5 der AGB. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.3 der AGB.
Konzepte und Empfehlungen des Auftragnehmers beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und sind fachliche Empfehlungen; sie stellen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — etwa eine Anzahl an Anfragen, Besuchern oder Platzierungen in Suchmaschinen — wird nicht geschuldet und kann nicht zugesichert werden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem für die jeweilige Leistung bezahlten Entgelt begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Im Übrigen gilt Punkt 15 der AGB, insbesondere die dort geregelte Verfallsfrist. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.2 der AGB.
18.Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Für die Zahlungsabwicklung ist Stripe eigenverantwortlich; für die Weiterleitung des Briefings über Formspree ist der Auftragnehmer verantwortlich.
19.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in 8570 Voitsberg zuständig; der Auftragnehmer ist ungeachtet dessen berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen unberührt, insbesondere die gesetzlichen Gerichtsstände; für sie gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nicht.
20.Form von Erklärungen
Wo diese Bedingungen Schriftform oder Textform vorsehen, genügt E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Punkt 20 der AGB gilt ergänzend.
Ergänzend gelten die AGB und die Datenschutzerklärung. Zurück zum Projektstart.
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