Jemand trägt seine Adresse in dein Anmeldeformular ein. Statt ihn sofort in die Liste zu übernehmen, schickst du eine Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn er darauf klickt, ist er Abonnent. Das ist Double-Opt-In.
Der Umweg wirkt lästig und kostet dich ein paar Prozent der Anmeldungen. Er löst aber ein Problem, das sonst dich trifft: Jeder kann jede fremde Adresse eintragen. Ohne Bestätigung landet der Nachbar in deiner Liste, den nie jemand gefragt hat – und die Beschwerde geht an dich, nicht an den, der es eingetragen hat.
Was du dokumentieren musst
Im Streitfall musst du nachweisen können, dass eine Einwilligung vorlag. Dein Newsletter-Tool speichert dafür Zeitpunkt der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung und die IP-Adresse. Das ist der Grund, warum das Ganze technisch existiert – nicht Bürokratie, sondern Beweis.
Dazu gehören zwei Dinge, die gerne fehlen:
- Klar sagen, was kommt. „Newsletter mit Angeboten und Neuigkeiten, etwa einmal im Monat.“ Nicht: ein leeres Feld mit einem Häkchen.
- Kein vorausgefülltes Häkchen. Eine Einwilligung, die schon gesetzt ist, ist keine.
Und: Eine Adresse, die du aus einem Angebot oder einem Auftrag hast, ist damit kein Newsletter-Abonnent. Kundenbeziehung und Werbeeinwilligung sind zwei verschiedene Dinge.
Was das für dich heißt
Jedes brauchbare Newsletter-Tool hat Double-Opt-In eingebaut – bei Brevo und ähnlichen EU-Anbietern ist es ein Schalter, kein Projekt. Schalt ihn ein, bevor die erste Adresse reinkommt, nicht danach.
Und wenn du eine alte Liste im Ordner hast, bei der du nicht mehr weißt, woher die Adressen stammen: Die kannst du nicht einfach anschreiben. Die ehrlichste Lösung ist ein einmaliges, freundliches „Willst du weiter von mir hören?“ – und alle, die nicht antworten, kommen raus. Tut kurz weh und ist danach sauber.
Stand: August 2026. Rechtslagen ändern sich – das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
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