Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen – und „persönlich“ heißt: von einem Menschen. Ein Bild, das eine KI auf Zuruf erzeugt, erfüllt das nach der herrschenden Auffassung in Europa nicht. Ein Prompt allein macht dich noch nicht zum Urheber.
Daraus folgen zwei Dinge, die selten zusammen erzählt werden:
Du darfst es in der Regel verwenden. Was du nutzen darfst, regeln die Nutzungsbedingungen des Anbieters – bei den gängigen Diensten ist kommerzielle Nutzung in den Bezahltarifen erlaubt. Lies sie einmal, sie unterscheiden sich.
Du kannst es kaum verteidigen. Wenn dein Mitbewerber morgen dasselbe Bild einsetzt, hast du wenig in der Hand. Für ein Logo oder ein Erkennungsbild, das deine Marke tragen soll, ist das ein echtes Problem – dort ist eine KI-Grafik die schlechteste Wahl.
Wo es heikel wird
Erkennbare reale Personen: Auch wenn die KI sie erzeugt hat, greifen Persönlichkeitsrechte, sobald jemand identifizierbar wirkt. Marken und geschützte Figuren bleiben geschützt, egal womit sie entstanden sind. Und wenn ein Bild verdächtig nah an einem bekannten Werk liegt, hilft dir nicht, dass eine Maschine dazwischen war.
Dazu kommt seit August 2026 die Kennzeichnungsfrage aus dem EU AI Act: Bilder, die reale Personen, Orte oder Situationen zeigen und für echt gehalten werden könnten, brauchen einen sichtbaren Hinweis. Das freundliche Team-Foto, das nie ein Team war, ist genau dieser Fall.
Was das für dich heißt
Für Stimmungsbilder, Hintergründe und Social-Media-Grafiken sind KI-Bilder in Ordnung – schnell, günstig, ausreichend. Für alles, was Vertrauen tragen soll, nimm echte Fotos: dein Team, deine Werkstatt, deine fertigen Arbeiten. Kunden erkennen den Unterschied schneller, als einem lieb ist.
Und wenn du KI-Bilder einsetzt, steh dazu. Ein kleiner Hinweis am Bild kostet nichts und ist besser, als später erklären zu müssen, warum die Werkstatt auf der Website anders aussieht als in echt.
Stand: August 2026. Rechtslagen ändern sich – das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
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