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EU AI Act und KI-Kennzeichnung

Der EU AI Act regelt seit 2. August 2026 unter anderem, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Eine pauschale Pflicht für alle KI-Texte gibt es nicht – es geht darum, dass niemand getäuscht wird. Betroffen sind vor allem Chatbots und realistisch wirkende KI-Bilder.

Der AI Act ist die KI-Verordnung der EU. Der Teil, der eine normale Firmen-Website betrifft, ist Artikel 50 – die Transparenzpflichten. Sie sind seit 2. August 2026 anwendbar. Der viel diskutierte Digital Omnibus hat andere Fristen verschoben, diese ausdrücklich nicht.

Drei Fälle sind relevant:

Chatbots. Wer mit einer Maschine schreibt, soll das wissen – vor der ersten Interaktion, nicht im Impressum. Die Pflicht trifft zunächst den Anbieter des Systems, nicht den, der ein fertiges Widget einbaut. Wer den Bot unter eigenem Namen betreibt, rutscht aber selbst in die Anbieterrolle.

Bilder, Audio, Video, die echt wirken. Hier liegt die Pflicht klar bei dir, wenn du solche Inhalte veröffentlichst. Gemeint ist alles, was reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigt und für echt gehalten werden könnte: das Team-Foto, das nie ein Team war. Der Wartebereich, den es so nicht gibt. Ein Drache über dem Schlossberg braucht keinen Hinweis – da wird niemand getäuscht.

KI-Texte. Der am häufigsten falsch dargestellte Punkt. Die Pflicht greift nur bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren – gedacht für journalistische Inhalte. Normale Website- und Werbetexte fallen in der Regel nicht darunter. Und selbst dort entfällt sie, wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft und verantwortet.

Was du nicht kennzeichnen musst

Rechtschreibkorrektur und Übersetzung. Normale Leistungs- und Produkttexte. Redaktionell geprüfte Inhalte. Offensichtlich Künstlerisches. Alles, was intern bleibt.

Was das für dich heißt

Geh deine Website einmal mit dieser Frage durch: Könnte jemand ein Bild bei mir für ein echtes Foto halten, obwohl es keines ist? Das sind deine Kandidaten – der Hinweis gehört dann ans Bild, nicht in die AGB. Läuft ein Chatbot, kommt der Hinweis vor die erste Nachricht.

Bei den Texten kannst du ruhig bleiben, solange du sie selbst gegenliest und dafür geradestehst. In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die Anlaufstelle für Detailfragen.

Ausführlicher habe ich das im Blog aufgeschrieben: KI-Kennzeichnung seit dem 2. August.

Stand: August 2026. Rechtslagen ändern sich – das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.