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Preisangaben auf der Website

Wer sich an Privatpersonen richtet, muss Endpreise inklusive Umsatzsteuer angeben. Zwischen Unternehmen sind Nettopreise üblich – dann muss das klar dabeistehen. „Preis auf Anfrage“ ist erlaubt, kostet dich aber messbar Anfragen.

Sobald du auf deiner Website konkrete Preise nennst, gelten Spielregeln. Die wichtigste Unterscheidung ist, an wen du dich richtest.

An Privatpersonen (B2C): Es muss der Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller unvermeidbaren Bestandteile angegeben werden. Zusätzliche Kosten wie Versand oder Anfahrt müssen zumindest klar erkennbar sein.

An Unternehmen (B2B): Nettopreise sind üblich und zulässig – vorausgesetzt, es ist eindeutig gekennzeichnet („zzgl. USt.“ oder „Preise verstehen sich netto“). Wer beides bedient, muss besonders sauber trennen.

Dazu kommt: Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis geben ihre Preise ohne USt. an – mit dem passenden Hinweis, damit niemand eine ausweisbare Steuer erwartet.

„ab X Euro“ – erlaubt, aber nicht beliebig

Ab-Preise sind zulässig, wenn es die Leistung zu diesem Preis tatsächlich gibt und der Umfang beschrieben ist. Ein „ab 1.500 Euro“, zu dem nie jemand etwas bekommt, ist irreführend. Ein „ab 1.500 Euro“ für einen klar umrissenen Umfang ist ehrlich und hilfreich.

Die betriebswirtschaftliche Seite

Rein rechtlich musst du keine Preise nennen. Nur: „Preis auf Anfrage“ ist die häufigste Ursache dafür, dass Leute wieder weggehen. Wer ein Budget im Kopf hat, will wissen, ob er überhaupt in der richtigen Größenordnung sucht – und fragt eher nicht nach, um sich die Blöße zu ersparen.

Eine Größenordnung, ein Rechner oder eine Beispielrechnung filtern für dich vor: Wer danach anfragt, hat die Zahl gesehen und ist damit einverstanden. Das spart dir Termine, die ohnehin nichts geworden wären. Auf meiner Leistungen-Seite mache ich es genau deshalb so.

Was das für dich heißt

Geh deine Seite mit zwei Fragen durch: Steht bei jedem genannten Preis dabei, ob er brutto oder netto ist? Und gibt es überhaupt irgendwo eine Zahl?

Wenn du bisher keine Preise nennst, probier den kleinsten Schritt: eine ehrliche Bandbreite mit einem Satz, wovon sie abhängt. Du wirst weniger Anfragen bekommen – aber mehr davon werden zu Aufträgen.

Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen wie Abo-Modellen, Rabattaktionen oder Streichpreisen lohnt der Blick zur Wirtschaftskammer.

Stand: August 2026. Rechtslagen ändern sich – das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.