Das Impressum beantwortet eine einfache Frage: Mit wem habe ich es hier zu tun? Geregelt ist das in Österreich vor allem im E-Commerce-Gesetz und im Mediengesetz, dazu kommen gewerberechtliche Vorgaben.
Was üblicherweise hineingehört:
- Name und Anschrift – der volle Firmenwortlaut, keine Postfachadresse
- Kontakt: E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, dich zu erreichen
- Rechtsform, bei eingetragenen Unternehmen Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
- UID-Nummer, wenn vorhanden
- Gewerbeaufsichtsbehörde und Kammerzugehörigkeit – bei den meisten Betrieben die Wirtschaftskammer
- Berufsrechtliche Vorschriften und wo man sie nachlesen kann
- Blattlinie bei redaktionellen Inhalten, etwa wenn du einen Blog führst
Es muss leicht auffindbar sein: ein Link im Footer, von jeder Seite aus, direkt erreichbar. Nicht drei Klicks tief, nicht als Bild, nicht im Kontaktformular versteckt.
Der Teil, den fast alle übersehen
Die Pflicht hängt nicht an der Website, sondern am geschäftlichen Auftritt. Deine Facebook-Seite, dein Instagram-Profil, dein TikTok-Konto brauchen ebenfalls eine Offenlegung. Praktisch löst man das über die dafür vorgesehenen Felder oder einen Link in der Profilbeschreibung, der direkt auf dein Impressum zeigt.
Und: Auch der Verein ohne Gewinnabsicht ist nicht befreit, sobald er eine Website betreibt.
Warum das ernst zu nehmen ist
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist einer der wenigen Punkte, die sich von außen in zehn Sekunden prüfen lassen – ohne dein Zutun, ohne Zugang, ohne Fachwissen. Genau deshalb ist es ein beliebter Aufhänger für Abmahnungen durch Mitbewerber.
Was das für dich heißt
Öffne deine Seite am Handy und such das Impressum. Findest du es nicht innerhalb von zehn Sekunden, findet es auch sonst niemand. Dann geh die Liste oben durch und ergänz, was fehlt – Firmenbuchnummer und Kammerzugehörigkeit sind die üblichen Lücken.
Danach dasselbe für deine Social-Media-Profile: ein Link zum Impressum in die Beschreibung, fertig. Das ist eine Viertelstunde Arbeit für den am einfachsten vermeidbaren Ärger, den es im Netz gibt.
Stand: August 2026. Rechtslagen ändern sich – das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.