Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Geltend für:
Christian Raudner
Raudner. Digitales Handwerk
Eichenweg 6, 8570 Voitsberg
hallo@raudner.org · +43 664 1416517
(im Folgenden „Auftragnehmer" genannt)
Für die im Shop unmittelbar buchbaren Leistungen gelten vorrangig dieLeistungsbedingungen; diese AGB gelten dort ergänzend.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.6.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
1.6 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Bei Buchungen über den Shop des Auftragnehmers kommt der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs und Zugang der Bestellbestätigung zustande.
1.7 Für die im Shop des Auftragnehmers unmittelbar buchbaren Leistungen gelten ergänzend die Leistungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen für diese Leistungen die Leistungsbedingungen vor. Die Rangordnung lautet: Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbedingungen, diese AGB.
2. Social Media Kanäle
Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen" (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, im Folgenden kurz: Anbieter) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen" einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde den Auftragnehmer vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Auftragnehmer treten der potentielle Kunde und der Auftragnehmer in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass der Auftragnehmer bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese vom Auftragnehmer im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm vom Auftragnehmer Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Auftragnehmer dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung beim Auftragnehmer ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers.
4.2 Ort der Leistungserbringung: Persönliche Termine beim Kunden bietet der Auftragnehmer im Umkreis von rund 50 Kilometern um seinen Unternehmensstandort in 8570 Voitsberg an. Außerhalb dieses Umkreises erfolgt die Zusammenarbeit online, insbesondere per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. Vor-Ort-Termine außerhalb des genannten Umkreises bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; allfällige Anfahrts- und Zeitkosten sind gesondert zu vergüten.
4.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Mockups, Designentwürfe, Klickdummys, elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei Kunden, deren Entscheidungen der Beschlussfassung durch ein Kollektivorgan bedürfen (insbesondere Vereinsvorstände, Genossenschaften), beträgt diese Frist zehn Werktage, sofern dies vor Auftragserteilung bekanntgegeben wurde. Nach Verstreichen der jeweiligen Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.6.
4.4 Der Kunde wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Schriften, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.6 Pflicht des Kunden zur Lieferung rechtlicher Inhalte: Sämtliche rechtspflichtigen Texte der Website – insbesondere Impressum bzw. Offenlegung gemäß § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG, Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO, Cookie-Richtlinie und Cookie-Konfiguration gemäß § 165 TKG 2021, allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie sonstige rechtspflichtige Texte – sind vom Kunden bereitzustellen. Der Auftragnehmer integriert diese Inhalte ausschließlich technisch in die Website; er übernimmt keine Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine rechtliche Prüfung erfolgt durch den Auftragnehmer nicht; eine solche bedarf der Konsultation eines Rechtsanwalts. Bereitet der Auftragnehmer solche Texte auf Grundlage der Angaben des Kunden technisch auf, ändert dies nichts an der Verantwortung des Kunden für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
4.7 Barrierefreiheit: Der Kunde teilt dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mit, ob er als Wirtschaftsakteur dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I 76/2023) unterliegt. Erklärt der Kunde, dass die Website BaFG-konform sein soll, erstellt der Auftragnehmer diese nach den im Zeitpunkt der Übergabe geltenden Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA und der harmonisierten Norm EN 301 549. Bestätigt der Kunde, dass das BaFG nicht anwendbar ist (z.B. reine B2B-Tätigkeit, Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 6 BaFG), entfällt diese Verpflichtung; der Kunde hält der Auftragnehmer in diesem Fall von etwaigen Ansprüchen Dritter und Verwaltungsstrafen frei. Nachträgliche Änderungen der Website durch den Kunden selbst (insbesondere das Einpflegen neuer Inhalte über das CMS, Hochladen von PDF-Dokumenten, Einbettung externer Inhalte) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
4.8 Frist für Materialbeistellung: Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie rechtspflichtige Texte nach Punkt 4.6) innerhalb von sechs Wochen ab Vertragsabschluss vollständig zur Verfügung, sofern im Angebot keine abweichende Frist vereinbart wurde. Verzögerungen aus verspäteter oder unvollständiger Beistellung verschieben vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend.
4.9 Projektpause: Erfolgt über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen keine projektbezogene Rückmeldung des Kunden – insbesondere kein Feedback, keine Freigabe und keine Beistellung ausstehender Unterlagen – ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt gegen schriftliche Mitteilung ruhend zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden gleichzeitig unter Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen zur Mitwirkung auffordern und ihn dabei ausdrücklich auf die Rechtsfolgen nach Punkt 4.10 hinweisen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zur Zahlung fällig.
4.10 Beendigung bei ausbleibender Mitwirkung: Bleibt die Nachfrist nach Punkt 4.9 ungenützt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt durch schriftliche Erklärung für beendet zu erklären. In diesem Fall gebührt dem Auftragnehmer das gesamte vereinbarte Entgelt. Die Vertragsparteien halten fest, dass der Auftragnehmer für die Abwicklung des Projekts Kapazitäten verbindlich reserviert, die bei kurzfristigem Entfall regelmäßig nicht anderweitig verwertbar sind. Anzurechnen ist lediglich, was sich der Auftragnehmer durch das Unterbleiben der weiteren Leistungserbringung tatsächlich erspart; die Vertragsparteien setzen diese Ersparnis einvernehmlich pauschal mit 10 % der noch nicht erbrachten Leistungsanteile an. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer wesentlich höheren Ersparnis vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.4.
4.11 Wiederaufnahme: Eine Wiederaufnahme des Projekts nach Ruhendstellung oder Beendigung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wiederaufnahme von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen sowie von der Zahlung eines Wiederaufnahmeentgelts in Höhe von 15 % des ursprünglichen Auftragswerts, mindestens jedoch 250 €, abhängig zu machen. Für die Wiederaufnahme gelten die zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme gültigen Preise.
4.12 Änderungen nach Freigabe: Änderungswünsche, die nach Freigabe der Designentwürfe nach Punkt 4.3 eingebracht werden und über den freigegebenen Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand zum im Angebot vereinbarten Stundensatz, andernfalls zum Stundensatz von 95 € abgerechnet. Die Verrechnung erfolgt in Einheiten von einer halben Stunde; angefangene Einheiten werden voll verrechnet, wobei je Auftrag mindestens eine halbe Stunde zur Verrechnung gelangt. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Ausführung auf den zu erwartenden Mehraufwand hin.
4.13 Änderungen nach Abnahme: Änderungs- und Ergänzungswünsche, die nach Abnahme nach Punkt 13.1 oder nach Rechnungslegung eingebracht werden, sind nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst und gelten als gesonderte Beauftragung. Sie werden nach dem Stundensatz gemäß Punkt 4.12 oder auf Basis eines gesonderten Angebots verrechnet. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Ausführung auf die Kostenpflicht und den zu erwartenden Aufwand hin. Wird der Auftrag ohne vorherigen Hinweis auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sofort ausgeführt, gilt der Stundensatz gemäß Punkt 4.12 als vereinbart. Davon unberührt bleiben Leistungen, die im Rahmen einer aufrechten laufenden Betreuung nach Punkt 18 geschuldet sind.
5. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter, Einsatz von Werkzeugen
5.1 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Der Auftragnehmer wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5.4 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge: Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Textentwurfserstellung, Codegenerierung und Bildbearbeitung. Die redaktionelle und fachliche Verantwortung für das Ergebnis verbleibt beim Auftragnehmer. Inhalte und Daten des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen Dritter freigegeben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unterbleibt der Einsatz solcher Werkzeuge; ein daraus entstehender Mehraufwand wird nach dem Stundensatz gemäß Punkt 4.12 verrechnet.
6. Domain, Hosting und Drittanbieter-Dienste
6.1 Domain-Registrierung: Soweit der Auftragnehmer Domains für den Kunden registriert oder verwaltet, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde wird Domaininhaber (Registrant) im Sinne der Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. nic.at, ICANN). Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle finden ergänzend deren Geschäftsbedingungen Anwendung. Der Auftragnehmer tritt nur als Tech-Contact bzw. administrativer Kontakt auf, soweit dies vereinbart wird.
6.2 Hosting: Hosting der Website erfolgt typischerweise bei Drittanbietern. Standardmäßig setzt der Auftragnehmer auf österreichische bzw. europäische Anbieter (insbesondere World4You Internet Services GmbH, Hafenstraße 47a, A-4020 Linz, Österreich), um eine Datenspeicherung innerhalb der EU zu gewährleisten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder sofern projektspezifische Anforderungen dies erfordern, kann auch auf andere Anbieter (z.B. Vercel Inc., Framer B.V.) zurückgegriffen werden. Die konkrete Plattform wird im Einzelvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Auftragnehmer übernimmt für die Verfügbarkeit, Performance, Sicherheit und Datensicherung dieser Hosting-Plattformen keine eigene Gewähr; insoweit gelten ausschließlich die Service Levels und Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ansprüche bei Ausfall richten sich primär gegen den jeweiligen Hostingprovider; der Auftragnehmer wird den Kunden bei der Geltendmachung in zumutbarer Weise unterstützen.
6.3 Datenübermittlung in Drittländer: Bei Nutzung von EU-basierten Hosting-Diensten (insbesondere World4You) findet keine Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU statt. Sofern auf Wunsch des Kunden oder zur Erbringung der vereinbarten Leistung US-amerikanische Anbieter (insbesondere Vercel Inc., Framer B.V., Formspree Inc. für die Übermittlung von Formulareingaben) eingesetzt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass eine Datenübermittlung in die USA bzw. andere Drittländer erfolgen kann. Die Rechtmäßigkeit dieser Übermittlung wird durch den EU-U.S. Data Privacy Framework (Beschluss der EU-Kommission vom 10.7.2023) bzw. durch Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO sichergestellt. Der Kunde verpflichtet sich, in seiner Datenschutzerklärung auf eine allfällige Drittlands-Übermittlung hinzuweisen.
6.4 Weiterverrechnung von Drittanbieter-Kosten: Domain-, Hosting- und Lizenzkosten von Drittanbietern werden, sofern der Auftragnehmer diese im eigenen Namen bezieht, mit einem angemessenen Aufschlag (Verwaltungs-/Servicepauschale) an den Kunden weiterverrechnet. Die Höhe des Aufschlags ist im Angebot transparent ausgewiesen.
6.5 Vertragsende: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 14 Tagen den Authentifizierungscode (AuthInfo, Auth-Code) zur Übertragung der Domain an einen anderen Registrar herauszugeben sowie alle Zugangsdaten zu Hosting- und CMS-Konten zu übergeben, sofern der Kunde alle fälligen Entgelte beglichen hat.
6.6 Datensicherung: Soweit im Rahmen der laufenden Betreuung nach Punkt 18 nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, obliegt die Sicherung der Website und der zugehörigen Daten dem Kunden. Führt der Auftragnehmer Sicherungen durch, erfolgt dies ohne Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Wiederherstellbarkeit; eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die Wiederherstellung von Daten aus einer Sicherung ist nicht vom Projektentgelt umfasst und wird nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht im gebuchten Betreuungspaket enthalten ist.
7. Termine
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern (Hosting, Cloud-Dienste, CMS), oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.2.
8. Vorzeitige Auflösung
8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Honorar
9.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 1.000,–, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
9.2 Steuerlicher Hinweis (Kleinunternehmer): Der Auftragnehmer nimmt die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch. Auf den Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise. Sollte der Auftragnehmer in der Zukunft die Regelbesteuerung wählen oder die Umsatzgrenze überschreiten, wird das Honorar ab dem Wechselzeitpunkt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verrechnet; bestehende Verbraucherverträge bleiben davon bis zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode unberührt. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
9.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die dem Auftragnehmer für die Auftragsdurchführung erwachsen — insbesondere Lizenzkosten für Bild- und Schriftmaterial, Gebühren Dritter und Fahrtkosten nach Punkt 4.2 —, sind vom Kunden zu ersetzen. Der Auftragnehmer holt vor Anfall solcher Auslagen die Zustimmung des Kunden ein, sofern sie im Einzelfall 50 € übersteigen. Für Zusatzleistungen gelten die Punkte 4.12 und 4.13.
9.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.6.
9.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Auftragnehmers – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers begründet ist, hat der Kunde dem Auftragnehmer darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Anzurechnen ist lediglich, was sich der Auftragnehmer durch das Unterbleiben der weiteren Leistungserbringung tatsächlich erspart; die Vertragsparteien setzen diese Ersparnis einvernehmlich pauschal mit 10 % der noch nicht erbrachten Leistungsanteile an. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer wesentlich höheren Ersparnis vorbehalten. Weiters ist der Auftragnehmer bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern des Auftragnehmers, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.4.
10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
10.1 Das Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern ein beiderseitiges Unternehmensgeschäft im Sinne des UGB vorliegt (§ 456 UGB); in diesem Fall gebührt dem Auftragnehmer zusätzlich die Pauschale für Betreibungskosten nach § 458 UGB in Höhe von 40 €. Liegt kein beiderseitiges Unternehmensgeschäft vor, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe nach angemessen sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht.
10.4 Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Gegenüber Verbrauchern tritt Terminverlust nur unter den Voraussetzungen des § 13 KSchG ein.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.5.
11. Eigentumsrecht und Urheberrecht
11.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Mockups), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Werknutzungsrecht (§ 24 Abs. 1 UrhG) an den im Rahmen dieses Vertrags eigens erstellten Werken (insbesondere Layoutgestaltung, Texte und Grafiken, soweit sie vom Auftragnehmer geschaffen wurden) zur Nutzung als Website unter der vereinbarten Domain ein. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers in der Europäischen Union nutzen. Nutzt der Kunde bereits vor vollständiger Zahlung die Leistungen des Auftragnehmers, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
11.2 An vorbestehenden, nicht eigens für diesen Auftrag geschaffenen Bestandteilen (Templates, Frameworks, Bibliotheken, eigene Code-Bausteine des Auftragnehmers) räumt der Auftragnehmer eine einfache Werknutzungsbewilligung (§ 24 Abs. 1 UrhG) für den vertragsgemäßen Einsatz auf der Website ein. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. MIT, Apache 2.0, GPL); der Auftragnehmer dokumentiert die verwendeten Open-Source-Komponenten auf Anfrage.
11.3 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nach vollständiger Bezahlung im Rahmen des nach Punkt 11.1 eingeräumten Werknutzungsrechts zulässig. Die Herausgabe sämtlicher sogenannter „offener Dateien" (insbesondere Designdateien, Quellcode außerhalb des für den Betrieb der Website notwendigen Umfangs) ist nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und gesondert vergütet wurde.
11.4 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.5 Der Kunde haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.5.
12. Kennzeichnung
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Dies umfasst auch die Abbildung der erstellten Website in Portfolio, auf der Website des Auftragnehmers, in sozialen Medien und im Rahmen von Einreichungen zu Branchenauszeichnungen.
13. Abnahme
13.1 Nach Übergabe der fertiggestellten Website hat der Kunde diese innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Abnahmeverweigerung unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind nach Punkt 14.2 zu beheben. Als Abnahme gilt auch die Inbetriebnahme der Website durch den Kunden oder deren produktive Nutzung.
13.2 Mit der Abnahme wird das restliche Honorar zur Zahlung fällig und beginnt die Gewährleistungsfrist nach Punkt 14.5 zu laufen.
13.3 Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.6.
14. Gewährleistung
14.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. Soweit ein beiderseitiges Unternehmensgeschäft im Sinne des UGB vorliegt, gilt § 377 UGB; im Übrigen gilt die vorstehende Rügeobliegenheit als vereinbart. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.3.
14.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
14.3 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
14.4 Rechtskonformität zum Übergabezeitpunkt: Der Auftragnehmer schuldet die Erstellung der Website nach den im Zeitpunkt der Übergabe geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Standards und rechtlichen Vorgaben. Eine Verpflichtung zur laufenden Anpassung der Website an später eintretende Änderungen der Rechtslage – insbesondere Datenschutzrecht (DSGVO, TKG), E-Commerce-Recht (ECG, FAGG, KSchG), Telekommunikationsrecht, Barrierefreiheitsrecht (BaFG, EAA), Wettbewerbs-, Medien- und Urheberrecht – besteht nicht und ist nicht Teil der Gewährleistung. Solche Anpassungen können gegen gesondertes Entgelt im Rahmen der laufenden Betreuung nach Punkt 18 beauftragt werden. Nach Übergabe der Website ist allein der Kunde für die laufende Rechtskonformität verantwortlich.
14.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.3.
15. Haftung und Produkthaftung
15.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen („Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute". Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.2.
15.2 Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat der Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
15.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt, höchstens jedoch mit der Deckungssumme der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.2.
15.4 Die Beschränkungen dieses Punktes 15 gelten nicht für Personenschäden, bei vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verschulden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Datenschutz
16.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.
16.2 Soweit der Auftragnehmer im Zuge der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei Zugriff auf Live-Datenbanken, Kontaktformulare, Newsletter-Listen, CMS-Eingaben, Server-Logs des Kunden), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser AVV geht im Konfliktfall diesen AGB vor.
16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistung Sub-Auftragsverarbeiter (z.B. Vercel Inc., Framer B.V., World4You Internet Services GmbH, Formspree Inc.) einzusetzen. Eine generelle Genehmigung wird im AVV erteilt; die Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich.
17. Vertraulichkeit
17.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen, Daten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln. Diese dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet und ohne schriftliche Zustimmung des Kunden weder an Dritte weitergegeben noch auf andere Weise offengelegt werden.
17.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
17.3 Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, a) die dem Auftragnehmer vor der Mitteilung durch den Kunden nachweislich bekannt waren, b) die ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, oder c) die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
17.4 Der Auftragnehmer verpflichtet Dritte, die er nach Punkt 5 zur Vertragserfüllung heranzieht, zur Einhaltung entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtungen.
17.5 Bei Kunden, die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen (insbesondere Ordinationen nach § 54 ÄrzteG), erstreckt sich die Verschwiegenheitspflicht ausdrücklich auch auf sämtliche Inhalte, die dem Auftragnehmer bei Zugriff auf Systeme des Kunden zugänglich werden. Der Auftragnehmer wird seinen Zugriff auf das für die Leistungserbringung erforderliche Mindestmaß beschränken.
17.6 Der Referenzhinweis nach Punkt 12.2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.
18. Laufende Betreuung (Website-Pickerl)
18.1 Gegenstand der laufenden Betreuung ist der im jeweils gebuchten Paket (Basis, Standard, Premium) beschriebene Leistungsumfang. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Leistungsbeschreibung auf der Website des Auftragnehmers.
18.2 Der Vertrag über die laufende Betreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum, andernfalls mit der Abnahme der Website nach Punkt 13. Das Entgelt ist im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum zu entrichten.
18.3 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund nach Punkt 8 bleibt unberührt.
18.4 Reaktionszeiten: Der Auftragnehmer reagiert auf Anfragen des Kunden je nach gebuchtem Paket innerhalb der folgenden Fristen: a) Basis: binnen sieben Werktagen, Kontaktaufnahme per E-Mail oder WhatsApp; b) Standard: binnen zwei Werktagen, Kontaktaufnahme per E-Mail, WhatsApp oder Telefon; c) Premium: binnen einem Werktag, Kontaktaufnahme per E-Mail, WhatsApp oder Telefon.
Die Fristen laufen ab Zugang der Anfrage und nur an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich). Die genannten Fristen betreffen die Reaktion auf die Anfrage, nicht deren abschließende Erledigung. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; der Auftragnehmer schuldet keine Rufbereitschaft außerhalb seiner Geschäftszeiten.
18.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungskontingente eines Abrechnungszeitraums verfallen und werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen. Eine Rückvergütung findet nicht statt.
18.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Entgelt für die laufende Betreuung einmal jährlich, erstmals zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines an dessen Stelle tretenden Index) anzupassen. Darüber hinausgehende Entgeltänderungen teilt der Auftragnehmer dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mit; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
18.7 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Betreuungsentgelts mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, die Leistungen der laufenden Betreuung bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
18.8 Die laufende Betreuung umfasst keine Neuentwicklung von Funktionen, keine Erstellung neuer Unterseiten und keine Anpassung an geänderte Rechtslage, sofern dies im gebuchten Paket nicht ausdrücklich zugesagt ist. Punkt 14.4 bleibt unberührt.
18.9 Enthaltene Ressourcen: Im Betreuungsentgelt enthalten sind je Paket eine Domain mit den Endungen .at, .com oder .eu bis zu einer jährlichen Registrierungsgebühr von 25 €, die im jeweiligen Paket genannte Anzahl an E-Mail-Postfächern sowie der dort genannte Speicherplatz für E-Mail und Website. Übersteigt der Bedarf des Kunden diese Grenzen — insbesondere bei Sonderendungen, Premium-Domains, weiteren Domains, zusätzlichen Postfächern oder erhöhtem Speicherbedarf —, werden die Mehrkosten des jeweiligen Anbieters zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Anfall solcher Kosten über deren Höhe. Punkt 6.4 bleibt im Übrigen unberührt.
19. Sonderbestimmungen für Verbraucher
19.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten die nachstehenden Bestimmungen vorrangig gegenüber den übrigen Punkten dieser AGB. Verbraucher können insbesondere auch Vereine und sonstige Organisationen sein, die den Vertrag nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit abschließen.
19.2 Haftung: Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit (Punkt 15.1), die Verfallsfrist für Schadenersatzansprüche und die betragsmäßige Haftungsbegrenzung (Punkt 15.3) sowie der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen wegen Verzugs (Punkt 7.3) gelten gegenüber Verbrauchern nicht. Der Auftragnehmer haftet gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.
19.3 Gewährleistung: Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist und der Ausschluss der Vermutungsregelung des § 924 ABGB (Punkt 14.5) sowie die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB (Punkt 14.1) gelten gegenüber Verbrauchern nicht. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
19.4 Entgelt bei Abbruch: Die pauschalierte Ersparnisanrechnung nach den Punkten 4.10 und 9.5 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Der Auftragnehmer lässt sich gegenüber Verbrauchern das anrechnen, was sie sich tatsächlich erspart oder durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazitäten erworben hat. Das Wiederaufnahmeentgelt nach Punkt 4.11 wird gegenüber Verbrauchern nur nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
19.5 Aufrechnung und Pauschalen: Das Aufrechnungsverbot nach Punkt 10.6 gilt gegenüber Verbrauchern nur im Rahmen des § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG. Die pauschale Haftung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars nach Punkt 11.5 gilt gegenüber Verbrauchern nicht; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
19.6 Erklärungsfiktionen: Fiktionen, wonach Schweigen des Kunden als Zustimmung, Genehmigung oder Abnahme gilt (Punkte 1.4, 4.3, 9.4 und 13.1), gelten gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher bei Beginn der jeweiligen Frist ausdrücklich, gesondert und in hervorgehobener Form auf die Bedeutung seines Schweigens hinweist und ihm eine angemessene Frist zur Äußerung einräumt (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG). Unterbleibt dieser Hinweis, tritt die Fiktion nicht ein.
19.7 Rücktrittsrecht im Fernabsatz: Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Verbrauchern ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu. Die Belehrung über dieses Rücktrittsrecht sowie das Muster-Rücktrittsformular werden dem Verbraucher vor Vertragsabschluss gesondert und in Textform zur Verfügung gestellt. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, hat er im Fall eines Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.
19.8 Gerichtsstand: Der in Punkt 21.3 vereinbarte Gerichtsstand gilt gegenüber Verbrauchern nur nach Maßgabe des § 14 KSchG. Für Klagen gegen Verbraucher ist ausschließlich das Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Beschäftigungsorts des Verbrauchers zuständig.
19.9 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern zwingenden Bestimmungen des KSchG, des FAGG oder des VGG widersprechen, gelten sie gegenüber Verbrauchern nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
20. Form von Erklärungen
20.1 Soweit diese AGB Schriftform vorsehen, genügt die Übermittlung in Textform ohne Unterschrift, insbesondere per E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse der jeweiligen Vertragspartei.
20.2 Erklärungen nach den Punkten 4.9, 4.10, 8.1, 8.2 und 18.3 sind jedenfalls per E-Mail zu übermitteln und gelten mit Ablauf des auf die Absendung folgenden Werktages als zugegangen.
20.3 Nachrichten über Messenger-Dienste, die zwischen den Vertragsparteien für die laufende Projektkommunikation verwendet werden, genügen für die Abstimmung im Projektalltag, nicht jedoch für Erklärungen nach Punkt 20.2.
21. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
21.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
21.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für 8570 Voitsberg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt Punkt 19.8.
21.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Personen jeden Geschlechts in gleicher Weise.